Wir (nachfolgend auch „Datenschutzheldin“ oder „wir“) möchten Sie im Folgenden über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von „Microsoft Teams“ informieren.
Wer ist Verantwortlicher?
Verantwortlicher für Datenverarbeitung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung von „Online-Meetings“ steht, ist:
Carla Holterhus
Datenschutzheldin
Mühlenbachstraße 16
49808 Lingen
E-Mail: info(at)datenschutzheldin.de
Impressum: https://www.datenschutzheldin.de/impressum.html
Wir sind rechtlich nicht verpflichtet eine Datenschutzbeauftragte zu bestellen. Fragen rund um den Datenschutz können Sie jederzeit gerne per E-Mail an info(at)datenschutzheldin.de stellen.
Hinweis: Soweit Sie die Internetseite von „Microsoft Teams“ aufrufen, ist der Anbieter von „Microsoft Teams“ für die Datenverarbeitung verantwortlich. Ein Aufruf der Internetseite ist für die Nutzung von „Microsoft Teams“ jedoch nur erforderlich, um sich die Software für die Nutzung von „Microsoft Teams“ herunterzuladen.
Wenn Sie die „Microsoft Teams“-App nicht nutzen wollen oder können, können Sie „Microsoft Teams“ auch über Ihren Browser nutzten. Der Dienst wird dann insoweit auch über die Website von „Microsoft Teams“ erbracht.
Worum geht es?
Wir nutzen das Tool „Microsoft Teams“, um Telefonkonferenzen, Online-Meetings, Videokonferenzen und/oder Webinare durchzuführen (nachfolgend: „Online-Meetings“). „Microsoft Teams“ ist ein Service der Microsoft Corporation.
Wir verwenden „Microsoft Teams“, um „Online-Meetings“ durchzuführen. Wenn wir „Online-Meetings“ aufzeichnen wollen, werden wir Ihnen das vorher transparent mitteilen und – soweit erforderlich – um eine Zustimmung bitten.
Die Chatinhalte werden bei der Verwendung von Microsoft Teams protokolliert. Wir löschen diese, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Wenn es für die Zwecke der Protokollierung von Ergebnissen eines Online-Meetings erforderlich ist, werden wir die Chatinhalte protokollieren. Das wird jedoch in der Regel nicht der Fall sein.
Eine automatisierte Entscheidungsfindung i.S.d. Art. 22 DSGVO kommt nicht zum Einsatz.
Welche Daten werden verarbeitet?
Bei der Nutzung von „Microsoft Teams“ werden verschiedene Datenarten verarbeitet. Der Umfang der Daten hängt dabei auch davon ab, welche Angaben zu Daten Sie vor bzw. bei der Teilnahme an einem „Online-Meeting“ machen.
Folgende personenbezogene Daten sind Gegenstand der Verarbeitung:
Angaben zum Benutzer: z. B. Anzeigename („Display name“), ggf. E-Mail-Adresse, Profilbild (optional), Bevorzugte Sprache
Meeting-Metadaten: z. B. Datum, Uhrzeit, Meeting-ID, Telefonnummern, Ort
Text-, Audio- und Videodaten: Sie haben ggf. die Möglichkeit, in einem „Online-Meeting“ die Chatfunktion zu nutzen. Insoweit werden die von Ihnen gemachten Texteingaben verarbeitet, um diese im „Online-Meeting“ anzuzeigen. Um die Anzeige von Video und die Wiedergabe von Audio zu ermöglichen, werden entsprechend während der Dauer des Meetings die Daten vom Mikrofon Ihres Endgeräts sowie von einer etwaigen Videokamera des Endgeräts verarbeitet. Sie können die Kamera oder das Mikrofon jederzeit selbst über die „Microsoft Teams“-Applikationen abschalten bzw. stummstellen.
Auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre Daten verarbeitet?
Soweit personenbezogene Daten von Beschäftigten der unseres Unternehmens verarbeitet werden, ist § 26 BDSG die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung. Sollten im Zusammenhang mit der Nutzung von „Microsoft Teams“ personenbezogene Daten nicht für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich, gleichwohl aber elementarer Bestandteil bei der Nutzung von „Microsoft Teams“ sein, so ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Unser Interesse besteht in diesen Fällen an der effektiven Durchführung von „Online-Meetings“.
Im Übrigen ist die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung bei der Durchführung von „Online-Meetings“ Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, soweit die Meetings im Rahmen von Vertragsbeziehungen durchgeführt werden.
Sollte keine vertragliche Beziehung bestehen, ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Auch hier besteht unser Interesse an der effektiven Durchführung von „Online-Meetings“.
Wer erhält Ihre Daten?
Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an „Online-Meetings“ verarbeitet werden, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, sofern sie nicht gerade zur Weitergabe bestimmt sind. Beachten Sie bitte, dass Inhalte aus „Online-Meetings“ wie auch bei persönlichen Besprechungstreffen häufig gerade dazu dienen, um Informationen mit Kunden, Interessenten oder Dritten zu kommunizieren und damit zur Weitergabe bestimmt sind.
Weitere Empfänger: Der Anbieter von „Microsoft Teams“ erhält notwendigerweise Kenntnis von den o.g. Daten, soweit dies im Rahmen unseres Auftragsverarbeitungsvertrages mit „Microsoft Teams“ vorgesehen ist.
Werden Ihre Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?
Eine Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union (EU) erfolgt grundsätzlich nicht, da wir unseren Speicherort auf Rechenzentren in der Europäischen Union beschränkt haben. Wir können aber nicht ausschließen, dass das Routing von Daten über Internetserver erfolgt, die sich außerhalb der EU befinden. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn sich Teilnehmende an „Online-Meeting“ in einem Drittland aufhalten.
Die Daten sind während des Transports über das Internet jedoch verschlüsselt und somit vor einem unbefugten Zugriff durch Dritte gesichert.
Welche Rechte haben Sie, wenn es um die Verarbeitung Ihrer Daten geht?
Sie haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten. Sie können sich für eine Auskunft jederzeit an uns wenden.
Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir ggf. Nachweise von Ihnen verlangen, die belegen, dass Sie die Person sind, für die Sie sich ausgeben.
Ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, soweit Ihnen dies gesetzlich zusteht.
Schließlich haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Ein Recht auf Datenübertragbarkeit besteht ebenfalls im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogenen Daten durch uns bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren.
Wann werden Ihre Daten gelöscht?
Wir löschen personenbezogene Daten grundsätzlich dann, wenn kein Erfordernis für eine weitere Speicherung besteht. Ein Erfordernis kann insbesondere dann bestehen, wenn die Daten noch benötigt werden, um vertragliche Leistungen zur erfüllen, Gewährleistungs- und ggf. Garantieansprüche prüfen und gewähren oder abwehren zu können. Im Falle von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten kommt eine Löschung erst nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungspflicht in Betracht.
Änderung und Aktualisierung der Datenschutzhinweise
Wir überarbeiten diese Datenschutzhinweise bei Änderungen der Datenverarbeitung oder bei sonstigen Anlässen, die dies erforderlich machen. Die jeweils aktuelle Fassung finden Sie stets auf dieser Internetseite. Falls Sie bereits Kunde bei Datenschutzheldin sind, dann werden Ihre Daten auch im Rahmen Ihrer Geschäftsbeziehung mit uns verarbeitet. Informationen dazu finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Stand: 21.02.2024
Die Aufgaben und Pflichten eines Datenschutzbeauftragten in einem Betrieb sind in der DSGVO klar definiert. Er sorgt für die Einhaltung der Vorschriften, im Umgang mit personenbezogenen Daten im Betrieb.
Gemäß § 38 BDSG n.F. muss Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn Sie mindestens zehn Personen im Betrieb ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen oder personenbezogene Daten auf andere Weise erheben, verarbeiten oder nutzen. Zur Anzahl der Personen zählen auch Mitarbeiter in der IT, Teilzeitkräfte, Auszubildende und Leihpersonal.
Unabhängig von der Anzahl der Personen müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn Sie automatisierte Verarbeitungen vornehmen, die besondere Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen aufweisen.
Das gilt vor allem dann, wenn Sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig – zum Zweck der Übermittlung (auch anonymisiert) oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung – automatisiert verarbeiten oder nutzen.
Wenn Ihr Unternehmen die genannten Kriterien erfüllt, können Sie nicht auf einen Datenschutzbeauftragten verzichten. Kommen Sie der Bestellpflicht und den Anforderungen, die die Datenschutzgesetze an den Umgang mit personenbezogenen Daten stellt, nicht nach, kann dies zu erheblichen Sanktionen und Bußgeldern führen.
Doch ein Versäumnis oder Ignorieren in der Angelegenheit Datenschutz hat nicht nur finanzielle Folgen für Sie. Heutzutage kann dies – vor allem durch blitzschnelle Verbreitung von Meldungen – noch weitaus größere Kreise ziehen:
Lassen Sie es nicht so weit kommen – lassen Sie sich von uns beraten. Gern entwerfen wir eine auf Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Lösung.
Nie zuvor war es für Unternehmen so wichtig, sich mit geltenden Datenschutzbestimmungen auseinanderzusetzen und Maßnahmen zur Einhaltung zu ergreifen. Bei Verstößen gegen die Datenschutzvorschriften nach BDSG oder EU DSGVO drohen ernsthafte Konsequenzen, beispielsweise in Form eines erheblichen Imageschadens. Außerdem könnte die zuständige Aufsichtsbehörde einschreiten und den Datenschutzverstoß mit einem Bußgeld ahnden.
Aufgrund solcher Risiken führt an einem maßgeschneiderten Datenschutzkonzept kein Weg vorbei. Dessen Umsetzung gelingt nur, wenn Mitarbeiter mit dem Konzept vertraut sind und bewusst datenschutzkonform handeln. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, Schulungen im betrieblichen Datenschutz für Mitarbeiter abzuhalten.
Optimal durchgeführt, bieten Datenschutz-Schulungen nachfolgende Vorzüge:
Welche Inhalte von Bedeutung sind, hängt vom Schulungsbedarf der Mitarbeiter ab. Es muss gewährleistet sein, dass Schulungsteilnehmer über relevante Datenschutzbestimmungen informiert sind und bei Vorkommnissen angemessen reagieren. Ziel ist die Einhaltung des Datenschutzes an sämtlichen Arbeitsplätzen.
Im Allgemeinen empfiehlt sich folgender Schulungsaufbau
Das Spektrum an Schulungsthemen im Feld der Fachschulungen berührt die unterschiedlichsten Bereiche. In der Praxis wird zumeist ein Bezug zu einzelnen Unternehmensabteilungen hergestellt.
Die Frage nach der notwendigen Häufigkeit einer Weiterbildung lässt sich nicht pauschal beantworten. Letztlich kommt es darauf an, welches Erfordernis besteht. Im Idealfall gibt es weder Veränderungen bei der personellen Besetzung noch bei den relevanten Datenschutzbestimmungen. In solchen Fällen genügt es, Nachschulungen in größeren Zeitabständen durchzuführen und die Kenntnisse der Teilnehmer aufrechtzuerhalten. Andernfalls ist früheres Handeln erforderlich, um Mitarbeiter auf den neuesten Stand der Dinge zu bringen und um neue Mitarbeiter in die für sie relevanten Datenschutzthemen nach BDSG n.F. und EU DSGVO per Schulung einzuweisen.
Der Datenschutzbeauftragte muss die Datenschutzschulungen nicht zwangsläufig selbst durchführen. Allerdings hat er dafür zu sorgen, dass sich alle betroffenen Mitarbeiter der Organisation im Bilde befinden. Folglich ist zu prüfen, in welchen einzelnen Bereichen es erforderlich ist, Mitarbeiter zu schulen und welche Personen betroffen sind.
Diesbezüglich ist Praxiserfahrung ungemein hilfreich, weshalb es viele Unternehmen vorziehen, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Er entwickelt nicht nur das passende Datenschutzkonzept, sondern kümmert sich auch um die Mitarbeiterschulungen im Unternehmen.
Sie möchten mehr über ein Datenschutz Beratungskonzept erfahren oder haben bereits konkrete Schulungsthemen für eine Weiterbildung gefunden? Dann nehmen Sie bitte Kontakt auf, wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Unsere Datenschutzspezialisten führen regelmäßig Schulungen und Seminare im Datenschutz durch. Mit hohem Praxisbezug kümmern wir uns u.a. um die betriebliche Mitarbeitersensibilisierung für mehr Datensicherheit. Gerne schulen wir auch die Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen oder digital.
Die Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen stellt Unternehmen vor eine Vielzahl von Herausforderungen. Eine gute Datenschutzberatung ist hier unerlässlich, will man seinen Betrieb datenschutzkonform aufstellen. Die Datenschutzberater von Datenschutzheldin unterstützen Sie auf dem Weg zum korrekten Datenschutz im Unternehmen und halten Sie darüber hinaus stets auf dem Laufenden, was neue Entwicklungen bei der DSGVO, dem BDSG und weiteren Datenschutzgesetzen angeht.
Unsere Datenschutzberatung findet unkompliziert und flexibel, online, per Telefon oder auf Wunsch auch persönlich statt. Dabei stehen Ihnen unsere vom TÜV zertifizierten Experten zur Verfügung.
Mühlenbachstraße 16, 49808 Lingen
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